1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und aus Ehrenmitgliedern.
2. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sein.
3. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Die
Datenverarbeitung und unterliegt dem Datenschutz.
4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung und Zustimmung desjenigen selbst.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder sind, mit Ausnahme der Ehrenmitglieder und Jugendlicher Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Es werden Jahresbeiträge erhoben,
zahlbar im ersten Quartal. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
2. Außer den Jahresbeiträgen können Spenden geleistet werden.
3. Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins, insbesondere an der Mitgliederversammlung, teilzunehmen.
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